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Die große "Scheinerei" - Welche Segelscheine gibt es?!

Die gute Nachricht vorweg: Wer einfach nur mitsegeln möchte braucht ebensowenig einen Schein, wie jemand, der in ein Taxi steigt. Also: An Bord gehen und genießen! Wer aber eine Segelyacht im Bereich der Seeschifffahrtsstraßenordnung (da lacht das Juristenherz) verantwortlich führen will, der muss sich mit der großen "Scheinerei" beschäftigen.


Verhältnismäßig leicht kommen Bootseigner weg. Für Segelboote ohne, oder mit Motoren unter 15 PS wird kein Führerschein benötigt. Ab 15 PS braucht man den Sportboot-Führerschein See (SBF-See). Der Staat setzt bei diesem Führerschein auf Autodidakten, denn übers Segeln lernt man dabei gar nichts. Es geht vor allem um Ausweichregeln und Seezeichen und man kann die praktische Prüfung auch auf Binnengewässern machen. Dieser Führerschein soll allerdings erweitert werden und dann auch einen Segelteil enthalten.


Wer kein eigenes Segelboot besitzt muss chartern. Einige Vercharterer akzeptieren den SBF-See. Doch aus versicherungstechnischen Gründen verlangen die meisten den Sportküstenschifferschein (SKS). Die Ausbildung zu diesem Schein schließt eine praktische Segelprüfung auf dem Meer ein und man muss mindestens 300 Seemeilen Fahrpraxis auf dem Meer nachweisen. Im theoretischen Teil werden bereits viele Kenntnisse zum Thema Navigation vermittelt und man muss die Antworten auf die Fragen selbst formulieren. (Kein multiple Choice). Der SKS gilt räumlich bis zur 12 Seemeilen-Zone.


Alle, die kommerziell Segelschiffe führen wollen brauchen für Schiffe unter deutscher Flagge den Sportseeschifferschein (SSS). Die theoretische Ausbildung beinhaltet Navigation, Schifffahrtsrecht, Seemannschaft und Wetterkunde und ist schon recht umfangreich. Der Schein erfordert auch eine praktische Ausbildung auf dem Meer und den Nachweis von 1000 Seemeilen Fahrpraxis als Wachführer, wenn man vorher nur den SBF-See hat und 700 Seemeilen für alle die bereits den SKS haben. Der SSS gilt räumlich bis zur 30 Seemeilen-Zone sowie in der gesamten Ostsee, Nordsee und das Mittelmeer.


Um außerhalb dieses Gebietes, als verantwortlicher Schiffsführer unterwegs zu sein gibt es schließlich den Sporthochseeschifferschein (SHS). Er basiert auf dem SSS, der dafür Voraussetzung ist und erweitert die theoretischen Kenntnisse.


Damit ist es in Sachen Scheinerei noch nicht getan! Die meisten Segelyachten haben ein Funkgerät an Bord, was aus Sicherheitsgründen auch sehr zu empfehlen ist. Auf jedem Schiff, das ein Funkgerät an Bord hat, muss mindestens einer sein, der einen Funkschein hat. Auf dem Meer im Küstenbereich wird das Short Range Certificate (SRC) verlangt. Die Ausrede, man hätte das Funkgerät ja gar nicht an und benutze es nicht, gilt nicht, da man in Fahrt verpflichtet ist, es einzuschalten.


Zu guter letzt gibt es dann noch den so genannten Fachkundenachweis (FKN) der über den Einsatz von Rettungssignalmitteln erbracht werden kann. (Aber nicht muss:-)


Seemeilen-Nachweis: Die oben dargestellten Nachweise für Fahrpraxis sind wieder etwas für das Juristenherz. Viele sind jahrelang auf dem Meer unterwegs, aber haben nie aufgeschrieben, wo, wie lange und wie weit. Wenn man aber in Erwägung zieht, die oben genannten Scheine zu machen, sollte man sich von Anfang an ein Meilenbuch zulegen und seine Reisen eintragen. Wichtig ist, dass bei der Funktion an Bord „Wachführer“ steht. Was das ist, erkläre ich ein andermal.

Alles zur "Scheinerei" ist nochmal genau nachzulesen unter: www.sportbootfuehrerscheine.org


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